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Das deutsche Medienrecht und die Abmahnwelle
Wer es vermeiden möchte, im Internet unwissentlich Gesetzesverstöße zu begehen, sollte sich zunächst einmal ausführlich mit dem geltenden Medienrecht auseinandersetzen, bevor er im World Wide Web aktiv wird. Denn die Strafe für derlei Verstöße folgt nicht selten auf dem Fuße. Entgegen einem weit verbreiteten Irrglauben ist das Internet keine rechtsfreie Zone. So kommt häufig vor, dass man eines schönen Tages eine Abmahnung im Briefkasten vorfindet, obwohl man sich keines Fehlers bewusst war. Die Gründe für ein derartiges Mahnschreiben sind beinahe so vielfältig wie das Internet selbst. Vielleicht hat man unwissentlich einen geschützten Markennamen oder ein Logo auf einer privaten Homepage verwendet, ohne die Erlaubnis des Rechteinhabers einzuholen. Vielleicht hat man sich über eine Tauschbörse illegal Musik und Filme heruntergeladen. Auch dies kann durchaus unwissentlich geschehen, denn die Aufschrift „kostenlos“ lockt viele leichtgläubige Internetnutzer in die Falle. Eine Filesharing Abmahnung wird von allen Mahnschreiben am häufigsten verschickt. Vielleicht betreibt man aber auch einen Web-Shop und hat gegen eine der vielen strengen Richtlinien verstoßen, die es dabei zu beachten gilt. Beispielsweise kann es einem zum Verhängnis werden, wenn man seinen Vornamen im Impressum nur in abgekürzter Form angibt. Des Weiteren wurden bereits viele Shop-Betreiber abgemahnt, weil sie ihren Kunden in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nur vier Wochen statt einem vollen Monat Widerrufsrecht einräumen. Man mag sich fragen, wer sich durch derartige Kleinigkeiten geschädigt fühlen könnte oder wem es einen Vorteil bringt, wenn deshalb zig Abmahnungen verschickt werden. Die Antwort darauf klingt nicht einmal so abwegig. Denn auf diese Weise können Shop-Betreiber unliebsamen Konkurrenten eins auswischen, indem sie sie wegen solcher Bagatellverstöße anschwärzen. Ihnen selbst entstehen dadurch keinerlei Kosten, denn diese trägt einzig und allein der Abgemahnte. Sogar den abmahnenden Anwalt muss er aus eigener Tasche entlohnen. Diese Regelung mag absurd erscheinen, nichtsdestotrotz ist sie in Deutschland rechtsgültig. Um einer Abmahnung zu entgehen, ist es also am sinnvollsten, sich eingehend mit der aktuellen Rechtslage zu beschäftigen, bevor man in eine der vielen Internet-Fallen tappt.
