Kategorie
Natur und Umwelt
Business
Computer
Internet
Freizeit und Hobby
Kunst und Kultur
Medien
Gesundheit
Handy und Telefon
Versicherungen
Finanzen und Wirtschaft
Reisen und Urlaub
Wissenschaft
Sport und Unterhaltung
Sonstiges
Shopping
Essen und Trinken
Singles und Freundschaft
Städte und Länder
Recht und Rechtsanwalt
Das Logistikrecht und die deutschen Spediteurbedingungen
Wann immer Güter transportiert werden, gilt es dabei auf die besonderen rechtlichen Bestimmungen für Transportfahrten zu achten. Diese sind im deutschen Logistikrecht festgeschrieben, welches Teil des Handelsgesetzes ist und sich aus 43 Paragrafen zusammensetzt. Nicht nur für den nationalen, sondern auch für den internationalen Güterverkehr sieht es spezielle Regelungen vor. Diese sind jedoch soweit an das Frachtrecht der anderen europäischen Länder angepasst, dass eine weitgehende Kompatibilität gewährleistet ist. Sollen Güter von Punkt A nach Punkt B transportiert werden, wird hierfür meist ein Spediteur engagiert. Er hat die Aufgabe, sowohl den Beförderungsweg als auch die Beförderungsmittel auszuwählen. Da der Spediteur nicht mit dem Frachtführer gleichzusetzen ist, wählt er außerdem die ausführenden Unternehmen aus und erteilt diesen Weisungen. Zwischen Spediteur und Auftraggeber kommt hierbei ein Logistikvertrag zustande. Dieser bedarf keiner bestimmten Form und wird daher oftmals mündlich geschlossen. Dies ermöglicht zwar unbürokratisches Handeln, jedoch empfiehlt sich zur Absicherung und um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein stets ein schriftlicher Vertragsabschluss. So kann der Spediteur Allgemeine Geschäftsbedingungen zu einem Bestandteil des Vertrages machen. Auch gelten zumeist die ADSp, die Allgemeinen deutschen Spediteurbedingungen. Nach diesen richten sich die Rechte und Pflichten des Spediteurs. Auch andere Formen von Gütertransporten gibt es, bei denen noch wesentlich mehr beachtet werden muss als bei Standardtransporten. Werden Güter transportiert, die eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen, werden diese mit einem speziell gekennzeichneten Gefahrgut LKW befördert. Zu den Auflagen gehört unter anderem, dass durch diese Kennzeichnung die Art der Gefahr erkennbar sein muss, die von der Ladung ausgeht. Zudem muss der Fahrer des LKW eine bestimmte Schulung durchlaufen, an deren Ende er eine Prüfung abzulegen hat. Unabhängig davon, welche Art von Ware transportiert wird – alles ist rechtlich geregelt, damit es bei unvorhersehbaren Ereignissen nicht zu größeren Schwierigkeiten kommt.
